Festgeld FAQ
Was ist ein Festgeldkonto?
Festgeld zählt wie Tagesgeld zu den Termineinlagen. Auf einem Festgeldkonto legt man also einen Betrag für einen bestimmten Zeitraum an. In der Regel sind das ein bis zwei Jahre. Auch wenn die Festgeldzinsen häufig niedriger sind als die anderer Geldanlagen, so bietet das Festgeldkonto doch eine höhere Sicherheit. Die Geldanlage in einem Festgeldkonto ist völlig risikolos. Aus diesem Grund wird es gerne dazu genutzt, freiwerdende Gelder oder Erbschaften zu parken oder für eine größere Anschaffung Geld anzusparen.
Welche Vorteile hat ein Festgeldkonto?
Im Internet kann man die Konditionen der Banken auf einen Blick vergleichen und das geeignete Angebot auswählen. Interessant sind dabei oft die Angebote der Direktbanken, die mit besonders attraktiven Zinsen um Neukunden werben. Für die Eröffnung eines Festgeldkontos fallen übrigens keine Kosten an. Nur selten verlangen die Banken Mindesteinlagen. Der größte Vorteil eines Festgeldkontos ist, dass man bei der Geldanlage keinerlei Risiko eingeht. Das gilt zumindest bei deutschen Banken, die an den Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Hierbei sind Beträge bis zu 20.000 Euro abgesichert.
Wie lange kann man Festgeld anlegen?
In Festgeld angelegte Beträge müssen für mindestens 30 Tage festliegen. Festgeldkonten begrenzen die Laufzeiten zudem auf eine Maximaldauer von sechs Jahren. In dieser Zeit kann man das Konto in der Regel nicht auflösen.
Was muss man bei der Anlage in Festgeld beachten?
Festgeldkonten gehören zu den sichersten Geldanlagen. Kursschwankungen haben auf das Festgeld keinen Einfluss. Gerade in Niedrigzins-Phasen lohnt sich die Anlage in Festgeld, da auch andere Geldanlagen dann nicht viel mehr Zinsen bringen.
Wie flexibel bin ich bei Festgeld?
In der Regel kann man sein Festgeld nicht vorzeitig kündigen. Da aber immer mehr Kunden Flexibilität in der Geldanlage erwarten, bieten viele Banken mittlerweile die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung an. Für die vorzeitige Kündigung fällt jedoch eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an.